Der ultimative Seelenfrieden für Gäste von Ferienunterkünften
Unsere Gäste sind durch das Waivo®-Schadenschutzprogramm geschützt. Das Programm bietet den umfassendsten Schutz der Branche. Es ist der richtige Schutz für Schäden.
3.000 Dollar Schadensschutz
Unbeabsichtigte Schäden durch Gäste sind zwar selten, kommen aber dennoch vor. Traditionell wurde dies über eine Kaution oder eine vom Gast abgeschlossene Versicherung für Schäden am Ferienobjekt geregelt. Beides ist umständlich und bietet oft nur einen begrenzten Schutz.
Mit dem Schadenschutz sind zufällige Schäden durch einen Gast abgedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, wie z. B. normale Abnutzung, mechanischer Defekt oder Geruch.
Entspannen und genießen Sie Ihren Aufenthalt
Genießen Sie Ihren Urlaub in der Gewissheit, dass Sie im Falle eines Unfalls und eines Schadens durch Waivo geschützt sind.
Waivo® Verzicht auf Schadenersatz
Wenn Sie eine Waivo®-Schadenfreiheitserklärung ("Waiver") erworben haben, sind die folgenden Bestimmungen und Bedingungen nun Teil Ihres Mietvertrags.
I. VEREINBARUNG
- Im Namen von SkyRun Vacation Rentals - North Lake Tahoe, der Partei, die berechtigt ist, das Ferienobjekt zu vermieten, und des Eigentümers des Ferienobjekts, übernimmt Waivo die Verantwortung für Schäden, wie unten beschrieben, bis zu $3.000, dem Limit der Verzichtserklärung, das von Ihnen, dem Mieter, für Ihren Aufenthalt im Ferienobjekt erworben wurde.
- Waivo haftet hiermit für direkte Schäden an materiellem oder persönlichem Eigentum des Ferienobjekts, die durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen entstanden sind. Waivo erstattet den geringeren Betrag der Reparaturkosten oder der Kosten für die Wiederbeschaffung des Eigentums bis zu $3.000. Dieser Verzicht entbindet Sie nicht von Ihrer Verantwortung als Mieter für Dinge, die nicht in die Zuständigkeit von Waivo fallen.
- Es handelt sich nicht um eine Vereinbarung über die Gewährung einer Versicherung.
II. AUSSCHLÜSSE
Diese Verzichtserklärung erstattet keine Kosten für Diebstahl oder Schäden, die sich daraus ergeben:
- Naturereignisse
- Vorschäden, kosmetische Schäden, Beschädigungen oder normale Abnutzung
- Verlust der Nutzung des Ferienobjekts
- Nagetiere, Termiten, Ungeziefer oder wilde Tiere
- Beschädigung eines motorisierten Fahrzeugs
- Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder Sets von Gegenständen
- Folgeschäden
- Dieser Verzicht entschädigt nicht für Schäden oder Diebstahl von Eigentum, das Ihnen gehört.
- Dieser Verzicht erstattet keine Kosten im Zusammenhang mit Geruchsbelästigung, Schmutzbeseitigung, Rückstau von Abwasserkanälen und -leitungen, verstopften Abflussrohren, überschüssigem Müll, Wäschewaschen, Spa-/Poolwartung, Landschaftsgestaltung, Wartung oder mechanischen Störungen.
III. BEDINGUNGEN
- Waivo hat die alleinige Befugnis, die Art und das Ausmaß der Schäden, die notwendigen Reparaturen und die Berechtigung zum Verzicht zu bestimmen.
- Waivo behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Schaden zum tatsächlichen Geldwert erstattet werden kann.
- Diese Verzichtserklärung erstattet die Kosten für die Montage von Ersatzmöbeln bis zu einem Höchstbetrag von $50,00 US Dollar.
- Diese Verzichtserklärung gilt nur für einen einmaligen, ununterbrochenen Aufenthalt, für den Sie die Verzichtserklärung erworben haben. Sie tritt in Kraft, wenn Sie das Mietobjekt beziehen, und endet, wenn Sie dasselbe Mietobjekt wieder verlassen.
- Diese Verzichtserklärung ist nur dann wirksam, wenn Sie, der Hausverwalter, das Online-Reisebüro oder der Eigentümer des Ferienobjekts Waivo innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Abreise vom Ferienobjekt einen Schaden melden.
- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist eine Schlichtung erforderlich, bevor eine Partei einen Rechtsstreit anstrengen kann. Im Falle eines Rechtsstreits verzichten alle Parteien auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren.
IV. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sie, oder Ihr, ist der Mieter des Ferienobjekts und schließt den Ehepartner des Mieters, seine Kinder und jede andere Person ein, die Sie während Ihres Aufenthalts in das Ferienobjekt eingeladen haben.