Sind Rechnungen oder Quittungen für die Erstattung erforderlich? 

Rechnungen und Belege sind für die Schnellabrechnungsoption von Waivo nicht erforderlich, für die Standardabrechnungsoption jedoch schon. Wenn keine Belege vorgelegt werden und/oder eine weitere Prüfung erforderlich ist, wird ein Angebot für die Schnellabrechnung verschickt. Sie können dann zusätzliche Informationen und/oder Belege für eine weitere Erstattung vorlegen. 

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