Der ultimative Seelenfrieden für Gäste von Ferienunterkünften
Unsere Gäste sind durch das Waivo®-Schadenschutzprogramm geschützt. Das Programm bietet den umfassendsten Schutz der Branche. Es ist der richtige Schutz für Schäden.
1.500 € oder 3.000 € Schadenersatz
Unbeabsichtigte Schäden durch Gäste sind zwar selten, kommen aber dennoch vor. Traditionell wurde dies über eine Kaution oder eine vom Gast abgeschlossene Versicherung für Schäden am Ferienobjekt geregelt. Beides ist umständlich und bietet oft nur einen begrenzten Schutz.
Mit dem Schadenschutz sind zufällige Schäden durch einen Gast abgedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, wie z. B. normale Abnutzung, mechanischer Defekt oder Geruch.
Entspannen und genießen Sie Ihren Aufenthalt
Genießen Sie Ihren Urlaub in der Gewissheit, dass Sie im Falle eines Unfalls und eines Schadens durch Waivo geschützt sind.
Waivo® Verzicht auf Schadenersatz
Wenn Sie eine Waivo®-Schadensverzichtserklärung ("Verzichtserklärung") erworben haben, sind die folgenden Bedingungen nun Teil Ihres Mietvertrags für das Ferienobjekt.
I. VEREINBARUNG
A. Waivo übernimmt im Namen der staygood GmbH, dem Vermietungsberechtigten und Eigentümer des Ferienobjekts, die Haftung für die nachstehend aufgeführten Schäden bis zu einem Betrag von 1.500 € oder 3.000 €, der von Ihnen, dem Mieter, für Ihren Aufenthalt im Ferienobjekt erworbenen Haftungsfreistellung.
B. Waivo haftet hiermit für direkte Schäden an materiellem oder persönlichem Eigentum des Mietobjekts, die durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen entstanden sind. Waivo übernimmt die Reparaturkosten oder die Kosten für den Ersatz des Eigentums bis zu einem Betrag von 1.500 € oder 3.000 €, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Dieser Verzicht entbindet Sie nicht von Ihrer Verantwortung als Mieter für Dinge, die nicht in die Zuständigkeit von Waivo fallen.
C. Es handelt sich nicht um eine Vereinbarung über eine Versicherung.
II. AUSSCHLÜSSE
A. Diese Haftungsfreistellung kommt nicht für Diebstahl oder Schäden auf, die aus folgenden Gründen entstehen:
- Naturereignisse
- Vorschäden oder normale Abnutzung
- Diebstahl
- Verlust der Nutzung des Ferienobjekts
- Nagetiere, Termiten, Ungeziefer oder wilde Tiere
- Beschädigung eines motorisierten Fahrzeugs
- Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder Sets von Gegenständen
- Übermäßige Reinigung bei einem Mietaufenthalt von mehr als 32 aufeinanderfolgenden Tagen
B. Diese Haftungsfreistellung kommt nicht für Schäden oder Diebstahl von Eigentum auf, das Ihnen gehört.
C. Dieser Verzicht gilt nicht für Kosten im Zusammenhang mit Geruchsbelästigung, Schmutzbeseitigung, Rückstau von Abwasserkanälen und Abflüssen, Landschaftsgestaltung, Verschmutzung, Wartung oder mechanischen Störungen.
III. BEDINGUNGEN
A. Waivo hat die alleinige Befugnis, die Art und den Umfang der Schäden, die notwendigen Reparaturen und den Anspruch auf die Befreiung zu bestimmen, und wird diese Befugnis in angemessener Weise ausüben.
B. Waivo behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Schaden zum tatsächlichen Geldwert erstattungsfähig ist.
C. Mit dieser Verzichtserklärung wird eine über die normale Reinigungsgebühr hinausgehende, übermäßige Reinigung als direkte Folge eines Schadens bezahlt. Ein irreparabler Fleck oder ein verschüttetes Getränk gilt als Schaden.
D. Diese Verzichtserklärung gilt nur für einen einmaligen, ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 32 Tagen, für den Sie die Verzichtserklärung erworben haben. Sie tritt in Kraft, wenn Sie das Mietobjekt beziehen, und endet, wenn Sie dasselbe Mietobjekt wieder verlassen.
E. Diese Verzichtserklärung ist nur dann wirksam, wenn Sie, der Hausverwalter, das Online-Reisebüro oder der Eigentümer des Ferienobjekts den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Abreise aus dem Ferienobjekt Waivo melden.
F. Waivo wird nicht auf Schäden unter 50 US-Dollar reagieren.
G. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist eine Schlichtung erforderlich, bevor eine Partei einen Rechtsstreit anstrengen kann. Im Falle eines Rechtsstreits verzichten alle Parteien auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren.
IV. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sie, oder Ihr, ist der Mieter des Ferienobjekts und schließt den Ehepartner des Mieters, seine Kinder und jede andere Person ein, die der Mieter während Ihres Aufenthalts im Ferienobjekt eingeladen hat.